Altbauwohnung in München
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Leistungen · Verwaltung

Immobilienverwaltung in München

Campus Property besitzt die Erlaubnis zur Verwaltung von Wohnimmobilien nach § 34c GewO, erteilt von der IHK für München und Oberbayern. Wir unterstützen besonders Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten oder nicht dauerhaft selbst darin wohnen.

Campus Property · München

Ihre Wohnung in guten Händen – vor Ort und klar vereinbart

Wir betreuen Ihre Wohnung oder eine andere Immobilie in Ihrem Auftrag. Um das Gemeinschaftseigentum kümmert sich die Hausverwaltung, die von der Eigentümergemeinschaft bestellt wird. Die Zuständigkeiten sind getrennt; im Alltag stimmen wir uns eng mit der Hausverwaltung ab.

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Betreuung im Alltag

Wir bearbeiten Mieteranfragen, vereinbaren Termine in der Wohnung, organisieren Reparaturen und beauftragen geeignete Fachbetriebe. Dabei stimmen wir uns mit der Hausverwaltung, kommunalen Stellen und Versorgern ab. Absprachen halten wir fest und prüfen, ob die Arbeiten wie vereinbart erledigt werden.

Im Verwaltungsvertrag vereinbaren wir unsere Leistungen, Befugnisse, die Freigabe von Ausgaben und die Berichterstattung. So wissen Sie von Anfang an, was wir selbstständig erledigen und wann wir Ihre Zustimmung einholen.

02

Schnelle Klärung und klare Abstimmung

Gute Verwaltung heißt für uns: schnell klären, worum es geht, wer zuständig ist und welche Entscheidung Sie treffen müssen. Wir schlagen konkrete Lösungen vor, stimmen sie mit Ihnen ab und kümmern uns um die Umsetzung.

Bleibt ein Problem lange ungelöst, wächst die Unzufriedenheit des Mieters. Gleichzeitig drohen zusätzliche Kosten, Mahngebühren oder versäumte Fristen gegenüber Hausverwaltung, Finanzamt oder Versorgern. Deshalb dokumentieren wir Anliegen, Fristen und Vereinbarungen schriftlich.

03

Abrechnungen, Kosten und Unterlagen

Wir sammeln Rechnungen, Jahresabrechnungen der Hausverwaltung und Nachweise über Mietzahlungen, Betriebskosten, Versicherungen und Reparaturen. Wir prüfen die Abrechnungen und ordnen die Belege nach Immobilie und Zeitraum. Außerdem erstellen wir die Betriebskostenabrechnung für den Mieter und eine verständliche Kostenübersicht für Sie.

Wenn Sie mit der Wohnung Mieteinnahmen erzielen, brauchen Sie die Belege auch für die jährliche Steuererklärung. Damit Sie diese später nicht zusammensuchen müssen, sammeln und sortieren wir sie laufend. Zum Abschluss erhalten Sie geordnete Unterlagen für Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.

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Kontrolle vor Ort und klare Berichte

Unsere Betreuung ist besonders hilfreich, wenn Sie in einer anderen Stadt oder im Ausland leben, Ihre Wohnung nur gelegentlich nutzen oder sie vermieten. Vieles lässt sich aus der Ferne regeln. Oft kommt es aber darauf an, die örtlichen Gegebenheiten zu kennen und kurzfristig selbst zur Wohnung fahren zu können.

Wir sehen bei Bedarf vor Ort nach, ermöglichen Handwerkern den Zugang und kontrollieren die Arbeiten. Sie erfahren, was passiert ist, was wir bereits erledigt haben, welche Entscheidung noch ansteht und mit welchen Kosten zu rechnen ist. So behalten Sie den Überblick, ohne einzelne Nachrichten selbst zusammensetzen zu müssen.

Häufige Fragen zur Verwaltung

Für wen eignet sich die Verwaltung?

Für Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten, nur gelegentlich selbst nutzen oder außerhalb Münchens leben. Sie behalten die Kontrolle, ohne sich selbst um jede Anfrage und jeden Termin kümmern zu müssen.

Was regelt der Verwaltungsvertrag?

Er legt unsere Leistungen und Befugnisse fest, wie Ausgaben freigegeben werden, wann und in welcher Form wir Sie informieren und welche Entscheidungen wir gesondert mit Ihnen abstimmen.

Kann ich meine Wohnung aus der Ferne verwalten lassen?

Ja. Selbst alles aus dem Ausland oder einer anderen Stadt zu organisieren, ist allerdings oft schwierig: Man muss die örtliche Praxis und rechtliche Anforderungen kennen und bei Problemen schnell vor Ort sein. Wir übernehmen diese Aufgaben und stimmen Entscheidungen mit Ihnen ab.

Wie bereiten Sie die Unterlagen für die Steuer vor?

Wir sammeln und ordnen Rechnungen, Abrechnungen sowie Zahlungs- und Kostennachweise zu Ihrer Immobilie. Für den jeweiligen Abrechnungszeitraum erhalten Sie die Unterlagen gesammelt zur Weitergabe an Ihren Steuerberater.

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